Unser Immobilien-ABC
Schluss mit dem Immobilien-Latein
Manche Begrifflichkeiten rund um das Thema Immobilien und Finanzierung sind sehr speziell und es braucht schon mal eine Erklärung. Wir bringen Licht ins Immobilien-Latein!
A – Arbeitnehmersparzulage
Wenn es um die Finanzierung Ihres Traumobjektes geht, ist die Arbeitnehmersparzulage ein interessantes Modell von dem bausparende Arbeitnehmer mehrfach profitieren können. Kurz gesagt, der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen für Angestellte, die über ein geringes Jahreseinkommen verfügen.
B – Bausparen
Eine sichere, risikofreie und günstige Methode, die besonders für diejenigen interessant ist, die ihren Blick in Richtung Zukunft haben. Der Grundgedanke hier ist einfach, aber effektiv: Sie bauen sich frühzeitig Vermögen auf und profitieren gleichzeitig von attraktiven Zinsen. Bausparen wird zudem staatlich gefördert.
C – Courtage
Eine Courtage ist eine erfolgsabhängige Vermittlungsgebühr für die Tätigkeit der Immobilienmaklerin bzw. des Immobilienmaklers. Eine gesetzliche Vorgabe zur Höhe dieser Maklerprovision gibt es nicht.
D – Disagio
Disagio kommt aus dem Italienischen und bedeutet „Abgeld“. Damit bezeichnet man den Differenzbetrag zwischen einem vereinbarten Darlehensbetrag und der eigentlichen Auszahlungssumme.
E – Exposé
Ein Exposé ist nichts anderes als eine Beschreibung einer Immobilie und enthält alle wichtigen Informationen zur Lage, Ausstattung und zum Zustand der Immobilie. Gerne erstellen wir auch das Exposé für Ihre Immobilie.
F – Finanzierungsmodelle
Ob Hypothekendarlehen, staatliche Förderung oder Bausparen – für Ihr individuelles Kauf- oder Bauvorhaben gibt es verschiedene Finanzierungsmodelle, die wir Ihnen maßgeschneidert anbieten.
G – Grundschuld
Mit Grundschuld bezeichnet man die Belastung eines Grundstückes, die zur Absicherung von Schulden der Eigentümerin bzw. des Eigentümers dient.
H – Hypothekendarlehen
Ein Hypothekendarlehen ist, kurz gesagt, ein besichertes Darlehen, bei dem Grundpfandrechte, wie die Hypothek oder die Grundschuld, zum Einsatz kommen. Ihre Immobilie dient dabei als Sicherheit.
I – Instandhaltung
Um den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten, sind regelmäßige Instandhaltungen notwendig. Das kann die Behebung von Schäden sein, die Erneuerung von Baustoffen oder die Modernisierung von bestehenden Gerätschaften.
J – Jahreszins
Der Jahreszins beschreibt die Kosten für ein Darlehen pro Jahr.
K – Kataster
Hiermit ist ein Verzeichnis aller Grundstücke und Eigentümer-Informationen gemeint.
L – Lageplan
Diese graphische, maßstabsgetreue Darstellung eines Objektes inkl. Lage und Umgebung ist Teil eines Exposés.
M – Mansarde
Das ist eine Wohnung mit einem ausgebauten Dachgeschoss.
N – Niedrigenergiehaus
Von diesem ist die Rede, wenn das Gebäude beispielsweise dem KfW Effizienzhaus 55-Standard entspricht.
O – Ökozulage
Die spezielle Förderung für energiesparende Baußnahmen ist 2002 von der Energiesparverordnung abgelöst worden.
P – Plusenergiehaus
Dieses Haus hat einen sehr hohen Energiestandard durch z.B. Solarzellen auf dem Dach oder eine Wärmerückgewinnung, die mehr Energie produzieren, als benötigt wird.
Q – Querschnitt
Ein Querschnitt zeigt das Haus mit allen Stockwerken quasi „durchgesägt“ und dient als Basis für eine Grundrisszeichnung.
R – Restschuldversicherung
Je größer die Darlehenssumme und je länger die Laufzeit des Kredits, desto wichtiger ist eine Restschuldversicherung. Bildlich gesprochen, handelt es sich um eine Art Rettungsanker für den Notfall bei langer Krankheit, Jobverlust und Tod. Sie ist eine Alternative zur Risikolebensversicherung, bei der man das noch abzuzahlende Restdarlehen versichert, das den restlichen Kredit tilgen kann.
S – Staatliche Förderung
Bund und Länder halten zahlreiche Fördergelder für die Finanzierung einer Immobilie bereit. Staatliche Förderung gibt es außerdem für die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau von Wohneigentum. Wir informieren Sie gerne über Fördermöglichkeiten und sind Ihnen bei der Beantragung von Fördergeldern behilflich.
T – Tilgung
Hier ist die Zahlung gemeint, die von einem Darlehensnehmer in regelmäßigen Abständen an das Kreditinstitut gezahlt wird.
U – Umnutzung
Die Umnutzung ist eine Änderung der Nutzungsart eines Gebäudes oder von Teilen dieses. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, einen Antrag bei der zuständigen Baubehörde zu stellen.
V – VIP-Service
Ein Begriff, der nicht direkt zum Thema Immobilien passt, aber ein wichtiger Servicepunkt bei uns ist. Wenn Sie uns Ihre persönlichen Wohnwünsche mitteilen, stellen wir Ihnen nicht nur passende Objekte vor, sondern diese auch exklusiv eine Woche vor Veröffentlichung.
W – Wohnungsbauprämie
Das ist eine weitere Variante der staatlichen Förderung. Nach Berechnungen von LBS und der Kreissparkasse Euskirchen können künftig 58 Prozent der NRW-Bürger ab 16 Jahren die zehnprozentige Sparförderung bekommen.
X, Y und Z – Zinsbindung
Eine Zinsbindung ist eine zeitlich festgeschriebene Garantie auf einen festen Zinssatz in einem Darlehensvertrag.